Grundwissen zu OER (UNESCO, 5V)

UNESCO-Definition zu OER

Open Educational Resources (OER) are learning, teaching and research materials in any format and medium that reside in the public domain or are under copyright that have been released under an open license, that permit no-cost access, re-use, re-purpose, adaptation and redistribution by others.

https://open-educational-resources.de/5rs-auf-deutsch/

Die 5V-Freiheiten für Offenheit

Das „Open“ in „Open Educational Resources“ wird über folgende 5V-Rechte im Sinne einer Offenheit definiert. Die Nutzung von offenen Inhalten sollte den Usern also dauerhaft und kostenfrei folgendes ermöglichen:

  1. Verwahren/Vervielfältigen – das Recht, Kopien des Inhalts anzufertigen, zu besitzen und zu kontrollieren (z.B. Download, Speicherung und Vervielfältigung)
  2. Verwenden – das Recht, den Inhalt in unterschiedlichen Zusammenhängen einzusetzen (z.B. im Klassenraum, in einer Lerngruppe, auf einer Website, in einem Video)
  3. Verarbeiten – das Recht, den Inhalt zu bearbeiten, anzupassen, zu verändern oder umzugestalten (z.B. einen Inhalt in eine andere Sprache zu übersetzen)
  4. Vermischen – das Recht, einen Inhalt im Original oder in einer Bearbeitung mit anderen offenen Inhalten zu verbinden und aus ihnen etwas Neues zu schaffen (z.B. beim Einbauen von Bildern und Musik in ein Video)
  5. Verbreiten – das Recht, Kopien eines Inhalts mit Anderen zu teilen, im Original oder in eigenen Überarbeitungen (z.B. einem Freund eine Kopie zu geben oder online zu veröffentlichen)

https://open-educational-resources.de/wp-content/uploads/20180111Infografik_5V.pdf

https://open-educational-resources.de/5rs-auf-deutsch/