Wer eigene Werke mit Creative Commons Lizenzen versehen möchte und dabei auch fremdes Material nutzt, sollte die TULLU-Regel unbedingt kennen und beachten.
Selbst wenn kein Fremdmaterial im eigenen Werk verwendet wird, macht es auch Sinn das eigene Werk nach der TULLU-Regel eindeutig einzuordnen.
Titel – wie ist das Material benannt? Wenn ein Titel angegeben ist, sollte dieser genannt werden.
Urheber/-in – wer hat das Material erstellt? Der Name muss so angegeben werden, so wie ihn der/die Urheber*in genannt hat, auch wenn es sich um Nutzernamen, einen Gruppen-, Firmen- oder Vereinsnamen handelt.
Lizenz – unter welcher Creative Commons Lizenz ist das Material veröffentlicht worden? Die Lizenzversion muss mit allen Bestandteilen genannt werden (siehe Beispiel unten), dazu gehört auch die Versionsnummer und ggf. die Angabe, ob es sich um eine portierte (an die Gesetzgebung eines Landes angepasste) Version handelt.
Link zur Lizenz – wo ist der Lizenztext zu finden? Ein Link auf die Lizenz muss angegeben sein (bei Printprodukten wird der Link ausgeschrieben). Sehr unüblich, aber möglich ist es, anstelle eines Links eine Kopie des Lizenztextes mit dem Werk zu verbreiten.
Ursprungsort – wo ist das Material zu finden? Ein Link auf den Fundort ist notwendig, damit Nachnutzer*innen den Ursprung nachvollziehen können.
Dieser Text steht unter der CC BY 4.0-Lizenz. Der Name des Urhebers soll bei einer Weiterverwendung wie folgt genannt werden: Jöran Muuß-Merholz und Sonja Borski für OERinfo – Informationsstelle OER.
Die Infografik von Julia Eggestein nach einem Konzept von Jöran Muuß-Merholz und Sonja Borski für OERinfo – Informationsstelle OER steht unter der CC BY 4.0-Lizenz