Nicht alle CC-Lizenzen ermöglichen eine Lizenzierung als OER!
Gemäß der Definition von der UNESCO sind Open Educational Resources (OER) Bildungsmaterialien jeglicher Art und in jedem Medium, die unter einer offenen Lizenz stehen. Eine solche Lizenz ermöglicht den kostenlosen Zugang sowie die kostenlose Nutzung, Bearbeitung und Weiterverbreitung durch Dritte ohne oder mit geringfügigen Einschränkungen.
Durch die formulierten Anforderungen an eine offene Lizenz ergibt sich folgende Einteilung der CC-Lizenzen:
CC0 (Creative Commons Zero) ist eine spezielle Freigabe von Creative Commons, mit der Urheber oder Rechteinhaber ausdrücklich auf alle Rechte an ihrem Werk verzichten und es der Allgemeinheit zur bedingungslosen Nutzung überlassen. Das bedeutet:
In manchen Ländern, wie Deutschland, ist ein vollständiger Verzicht auf das Urheberrecht rechtlich nicht möglich. Deshalb enthält CC0 zusätzlich eine pauschale, bedingungslose Lizenz und die Zusage, eventuell verbleibende Rechte nicht geltend zu machen.
CC0 wird oft genutzt, um die freie Verwendung von Werken zu ermöglichen, zum Beispiel bei offenen Bildungsmaterialien oder Fotos. Es unterscheidet sich von anderen Creative Commons-Lizenzen dadurch, dass wirklich keinerlei Bedingungen gestellt werden.
Creative Commons Lizenzspektrum DE von JoeranDE unter CC BY 4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de) Ergänzung der Einteilung in OER und Nicht-OER durch Alexander Fenzl für moreBNE (Universität Passau)